Das Prüfungszeugnis erhalten sie nach bestandener Prüfung durch den für sie zuständigen Kreis (untere Fischereibehörde) ausgestellt.

Sie benötigen das Prüfungszeugnis bei der Ausstellung des Fischereischeins. Darüber hinaus müssen Sie es bei der Aufnahme in einen Angelverein vorlegen.

Immer wieder wird in diesem Zusammenhang die folgende Frage an uns herangetragen.

Ich habe mein Fischerprüfungszeugnis verloren. Woher bekomme ich eine Zweitschrift?

 

Angenommen Sie haben die Prüfung im Kreis Steinfurt abgelegt. Ein Nachweis über die Ablegung der Prüfung wird beim Kreis Steinfurt hinterlegt.

Sie können sich also beim Kreis Steinfurt – untere Fischereibehörde – melden und den Verlust mitteilen. Hier kann auch eine Zweitschrift ausgestellt werden.

 

Hier geht es zur unteren Fischereibehörde Kreis Steinfurt