Die Landesfischereiverordnung, die für alle Angler in NRW bindend ist, regelt einige Sachverhalte ab sofort neu. 

Änderung der Landesfischereiverordnung vom 13 November 2014. Die Äsche bekommt eine ganzjährige Schonzeit in den Gewässern der Äschenhilfskulisse.

(Diese Regelung trägt der besorgniserregenden Bestandssituation dieser Fischart Rechnung. In dieser Gewässerkulisse dürfen auf Antrag auch Kormorane gejagd werden.)

Die Schonzeit für Bachsaibling und Regenbogenforelle wird aufgehoben. Auch das Mindestmaß des Bachsaiblings wird aufgehoben.

(Da der Besatz von Regenbogenforellen in Fließgewässern nicht gestattet ist, macht auch ein Mindestmaß keinen Sinn mehr. In Stillgewässern pflanzt sich diese Art nicht fort. Der Bachsaibling ist eine gebietsfremde Art und darf nicht besetzt werden.)

Lebende Köderfische dürfen nicht mitgeführt und zum Fang von Fischen verwendet werden.

(Mit dem Verbot des Mitführens lebender Köderfische will man das Einbringen gebietsfremder Arten verhindern.)