Mitgliedschaft
Informationen zur Vereinsmitgliedschaft – Beitragsbeträge auf Anfrage.
Leistungen und Gewässernutzung
Die Vereinsmitgliedschaft beinhaltet das Recht auf die Nutzung der Verbandsgewässer des LFV sowie den Mittellandkanal (Abschnitt 0–8 km) und die Seen Venhaus und Varenrode.
Beiträge und Zahlungsweise
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und jeweils für den Zeitraum 01.01. – 31.12. zu zahlen. Es gibt keine Ratenzahlung.
Hinweis: Die konkreten Beitragshöhen veröffentlichen wir nicht online. Bitte fragen Sie die aktuellen Beiträge über das Kontaktformular an.
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum 31.12. eines Jahres. Die Kündigung kann über das Kontaktformular (Anliegen an die Geschäftsstelle) oder per Post an die Vereinsadresse erfolgen.
Aufnahmeantrag und erforderliche Unterlagen
Im Aufnahmeantrag sind im oberen Drittel die Unterlagen aufgeführt, die in Kopie beizulegen sind. Ohne diese Unterlagen erfolgt keine Bearbeitung.
Nicht erlaubte Aktivitäten
Wassersport, Boote oder bootsähnliche Gegenstände sowie Drohnen über, auf oder unter Wasser und Campingverhalten (Zelten) am Gewässer sind bei uns nicht erlaubt. Wir bitten daher von entsprechenden Anfragen abzusehen.