ASV Rheine Bestimmungen Tageskarte Mittellandkanal km 0-8, inkl. Stichkanal Ibbenbüren

Voraussetzung für den Erwerb einer Tageserlaubniskarte ist der Besitz eines gültigen Fischereischeines, die Anerkennung der Gewässerordnung des LFV Westfalen und Lippe e.V. und die Kenntnis der gesetzlichen fischereilichen Bestimmungen und Schonzeiten. Der Angler hat sich vor Beginn des Angelns über die am Gewässer gültigen Bestimmungen zu informieren.

Der Tagesschein berechtigt zum Fischfang am Mittellandkanal von km 0-8; inkl. Stichkanal Ibbenbüren! Ausgenommen sind: Umschlagstellen, Hafenanlagen, die beim Bootsclub gelegene Strecke von km 7,4 – km 7,5, der Bootshafen südlich des Wendebeckens „Stichkanal Ibbenbüren“, östliches Ufer (Beschilderung vorhanden).

Erlaubte Fanggeräte:

  1. 2 Angelruten mit je einem Haken, davon jedoch nur eine Raubfischrute.
  2. Beim Angeln mit der Spinnangel sind keine weiteren Ruten zulässig!

Schonzeiten:

Zander: 01. Februar bis 31. Mai

Hecht: 01. Februar bis 31. Mai

In dieser Zeit ist das Angeln mit totem Köderfisch und Kunstköder (einschließlich Fliege) verboten. Karauschen sind ganzjährig geschützt.

Angelverbot für den Stichkanal Ibbenbüren vom 01. April bis 15. Mai

Für den angekreuzten Bereich besteht innerhalb der o.a. Zeit ein Angelverbot.

Stichkanal Ibbenbüren bei Hörstel

 Fangbegrenzung:

Pro Tag dürfen 3 maßige Edelfische gefangen werden. Für maßige Rotaugen, Rotfedern und Barsche besteht eine Fangbegrenzung von 10 Stück pro Tag. Bei Erreichen einer dieser Grenzen ist das Angeln einzustellen. Dem Gewässer dürfen max. 5 Köderfische entnommen werden.

 

Mindestmaße:

a.) Hecht: 50cm                                    b.) Zander: 45cm                                                   c.) Karpfen: 35cm

d.) Schleien: 25cm                               e.) Rotaugen /Rotfedern: 18cm                           f.) Aal: 50cm

Für alle übrigen Fischarten gelten die gesetzlichen Mindestmaße.

Allgemeine Bestimmungen:

  • Im Mittellandkanal ist das Anlegen eines Futterplatzes verboten. Während des Fischfangs dürfen höchstens 1 Liter Futter mitgeführt und verwendet werden.
  • Es darf nur an sauberen Angelplätzen geangelt werden. Der Angelplatz ist daher im Bedarfsfall vor dem Angeln zu säubern und der Müll ist mitzunehmen!
  • Köderfische dürfen nicht mitgebracht werden!
  • Beim Fischfang dürfen keine Boote, Modell- oder Futterboote, Unterwasserdrohnen, Drohnen, Schwimmhilfen (Belly-Boot) verwendet werden.
  • Die Beschilderung von Schutzgebieten – hier der Stichkanal Ibbenbüren – ist zu beachten. Sofern ein Angelverbot besteht, darf der betreffende Bereich nicht beangelt und auch nicht betreten werden.
  • Die Verwendung lebender Köderfische ist nicht gestattet!
  • Das Mitbringen von Köderfischen ist nicht gestattet!
  • Das Verwenden von gefärbtem Futter oder Maden ist nicht gestattet.
  • Das Legen von Aalschnüren Reusen oder Netzen ist verboten!
  • Das Befahren der Leinpfade mit dem Kraftfahrzeug ist verboten!
  • Jede Art Camping oder Lagern, offenes Feuer – auch der Grill, das Aufstellen von Zelten, Unterständen, Pavillons, Wohnwagen oder Wohnmobilen ist nicht gestattet.
  • Als Wetterschutz ist ausnahmslos nur der Angelschirm mit Überwurf zulässig.
  • Der Inhaber des Tageserlaubnisscheins hat eine Fangliste zu führen und diese an hejfish zu übermitteln!
  • Den Anordnungen der Fischereiaufsicht ist Folge zu leisten. Die Tageskarte ist auf Verlagen auszuhändigen.
  • Der Verkauf oder Tausch gefangener Fische ist verboten.
  • Eisangeln ist verboten!
  • Auftretende Gewässerverunreinigungen, Fischkrankheiten oder Fischsterben sind umgehend dem Verein bzw. der Wasserschutzpolizei zu melden.
  • Zuwiderhandlungen gegen die oben genannten Bestimmungen sowie Verstöße gegen fischereiliche Bestimmungen führen zur Anzeige!

Der Anglersportverein Rheine e.V. haftet nicht für Schäden oder Unglücksfälle!

Der Tagesscheininhaber erkennt mit dem Erwerb und Beginn des Angelns diese Bestimmungen sowie die Gewässerordnung des LFV Westfalen und Lippe e.V. an.

Sofern in den Bestimmungen nicht anders geregelt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße.

Wichtige Informationen für den Tagesscheininhaber

Der Angler an unseren Gewässern ist ein Gast!

Lagerfeuer, Grill und Zelte, Beschädigung der Uferbepflanzung, nächtliche Gelage sind verboten. Das Zurücklassen von Müll verschandelt die Landschaft und bringt die gesamte Anglerschaft in Misskredit! Ein Erlaubnisschein ist kein Freibrief, er schreibt die Bedingungen vor, innerhalb derer der Fischfang an unseren Gewässern ausgeübt werden darf. Es ist bedauerlich, dass die Vielzahl an Verboten und Bestimmungen, von denen ein Großteil eigentlich selbstverständlich sein sollte, überhaupt schriftlich festgehalten werden muss. Liebe Angler, bitte beherzigt den Appel! Benehmt euch am Fischwasser so, dass niemand Anstoß nehmen muss. Den Fischereiaufsehern gegenüber seid bitte höflich und folgt den Anweisungen. Im Falle von Beschwerden gegenüber Fischeraufseher empfiehlt es sich, Auseinandersetzungen am Gewässer zu vermeiden und derartige Vorkommnisse dem Anglersportverein Rheine zu melden. Herzlichen Dank denjenigen, die sich gesetzeskonform und umweltbewusst verhalten!

 

Bildquellen

  • Sperrzone SKI: Bildrechte beim Autor