Fischereiabgabe NRW
Wichtige Information für Anglerinnen und Angler mit Wohnsitz in und außerhalb Nordrhein-Westfalens.
Hinweis zur digitalisierten Fischereischeinverwaltung
Die digitalisierte Fischereischeinverwaltung in Nordrhein-Westfalen soll voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 nach Verabschiedung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen starten.
Stand: 16.06.2026
Weitere Informationen: FAQ für Bürgerinnen und Bürger zur digitalisierten Fischereischeinverwaltung NRW
Für wen sind diese Informationen wichtig?
Diese Informationen richten sich an alle Anglerinnen und Angler, die in Nordrhein-Westfalen angeln möchten.
- Anglerinnen und Angler mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
- Anglerinnen und Angler mit Wohnsitz in anderen Bundesländern, die in Nordrhein-Westfalen angeln möchten
Besonders betroffen sind Anglerinnen und Angler aus anderen Bundesländern, da für das Angeln in Nordrhein-Westfalen künftig ebenfalls die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe zu entrichten ist.
Ab wann gilt die neue Regelung?
Ab dem 03.07.2026 gilt für betroffene Anglerinnen und Angler eine neue Regelung zur Fischereiabgabe NRW.
Kosten der Fischereiabgabe
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1 Jahr: 22,00 €
Bei Online-Beantragung: 14,00 € -
5 Jahre: 50,00 €
Bei Online-Beantragung: 42,00 €
Wir empfehlen die Online-Beantragung, da diese günstiger ist.
Online beantragen
Die Fischereiabgabe kann bei Bürgerämtern in Nordrhein-Westfalen oder online beantragt werden. Der digitale Nachweis wird nach erfolgreichem Abschluss des Onlinedienstes bereitgestellt.
Entrichtung der Fischereiabgabe - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online
Nachweis mitführen
Der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe muss beim Angeln an Gewässern in Nordrhein-Westfalen mitgeführt und auf Verlangen den Kontrollberechtigten vorgelegt werden.
Bitte kümmert euch rechtzeitig um die Beantragung, damit eurem nächsten Angelausflug in Nordrhein-Westfalen nichts im Wege steht.