Fischereiabgabe NRW

Wichtige Information für Anglerinnen und Angler mit Wohnsitz in und außerhalb Nordrhein-Westfalens.

Hinweis zur digitalisierten Fischereischeinverwaltung

Die digitalisierte Fischereischeinverwaltung in Nordrhein-Westfalen soll voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 nach Verabschiedung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag Nordrhein-Westfalen starten.

Stand: 16.06.2026

Weitere Informationen: FAQ für Bürgerinnen und Bürger zur digitalisierten Fischereischeinverwaltung NRW

Für wen sind diese Informationen wichtig?

Diese Informationen richten sich an alle Anglerinnen und Angler, die in Nordrhein-Westfalen angeln möchten.

Besonders betroffen sind Anglerinnen und Angler aus anderen Bundesländern, da für das Angeln in Nordrhein-Westfalen künftig ebenfalls die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe zu entrichten ist.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Ab dem 03.07.2026 gilt für betroffene Anglerinnen und Angler eine neue Regelung zur Fischereiabgabe NRW.

Kosten der Fischereiabgabe

Wir empfehlen die Online-Beantragung, da diese günstiger ist.

Online beantragen

Die Fischereiabgabe kann bei Bürgerämtern in Nordrhein-Westfalen oder online beantragt werden. Der digitale Nachweis wird nach erfolgreichem Abschluss des Onlinedienstes bereitgestellt.

Entrichtung der Fischereiabgabe - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online

Nachweis mitführen

Der Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe muss beim Angeln an Gewässern in Nordrhein-Westfalen mitgeführt und auf Verlangen den Kontrollberechtigten vorgelegt werden.

Bitte kümmert euch rechtzeitig um die Beantragung, damit eurem nächsten Angelausflug in Nordrhein-Westfalen nichts im Wege steht.