
FAQ - Fragen zum Vereinsbeitrag / Lastschriftverfahren
Nein! Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und wird immer am 15. November für die folgende Saison per Lastschrift eingezogen.
Bitte nehmen Sie per Mail mit uns Kontakt auf. Wir senden Ihnen die Informationen über Jahresbeitrag und Aufnahmegebühr zu.
Der Jahresbeitrag ist komplett fällig, unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme in den Verein.
Barzahlung ist nicht möglich. Voraussetzung für die Aufnahme in den Verein ist die Erteilung eines Lastschriftmandates.
Falls mal etwas schief geht mit der Lastschrift und der Beitrag kann nicht eingezogen werden ist das nicht tragisch. Überweisen sie aber bitte nicht ohne Rückfrage in der Geschäftsstelle einfach einen Betrag X.
In der Regel ist diese Überweisung für uns nur schwer zuzuordnen und der Betrag wir nicht stimmen! Bedenken sie bitte, dass bei einer Rücklastschrift die Banken eine Gebühr erheben. Diese beträgt zwischen 2,-Euro und 7,-Euro je nach Bank. Die Gebühren für die Rückbuchung gehen nicht zu Lasten des Vereins. Die Höhe der Rückbuchungsgebühr erfahren sie in einem Telefonat mit der Geschäftsstelle.
FAQ - Fragen zur Erlaubnisscheinausgabe und Versand
Die Erlaubnisscheine für die kommende Saison werden Mitte bis Ende Dezember zugeschickt. Sollten die Scheine nicht Anfang Januar angekommen sein, stimmt etwas nicht. Immer wieder kommt es vor, dass Briefe durch die Post nicht zugestellt werden konnten.
Haben sie Anfang Januar noch keine Post erhalten, sollte folgendes abgeklärt werden:
- Habe ich Versand gebucht und die Unterlagen in den letzten Jahren auch zugeschickt bekommen?
- Ist der Vereinsbeitrag Mitte bis Ende November abgebucht worden?
- Könnte eine Konto- oder Adressänderung ursächlich sein?
FAQ - Gastkarten / Tageskarten
Schau mal unter "Gewässer" nach! Dort findest du den Menüpunkt "Gastkarten".
Schau mal unter "Gewässer" nach! Dort findest du den Menüpunkt "Tageskarten".
Der Kauf von Tageskarten ist für viele Gewässer über die Online-Plattform "meineAngelkarte.de" möglich.
FAQ - Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung kann schriftlich per Post an die Geschäftsstelle, Rodenstr. 3a, 48429 Rheine geschickt werden. Alternativ kann die Kündigung auch per Mail über das Kontaktformular zugeschickt werden. In diesem Fall wird die Kündigungsbestätigung auch per Mail versandt.
Im Prinzip hast du ein Jahr Zeit die Kündigung beim Verein einzureichen. Die fristgerechte Kündigung muss vier Wochen vor Einzug der Lastschriften (Termin 15. November) in der Geschäftsstelle vorliegen. Also spätestens am 15. Oktober! Nach diesem Termin eintreffende Kündigungen können erst im darauffolgenden Jahr berücksichtigt werden.
FAQ - Vorbereitung auf die Fischerprüfung
Eine Anmeldung für den Lehrgang ist nicht notwendig. Es sind genügend Plätze vorhanden. Nach der Info-Veranstaltung am ersten Abend können sich Interessierte anmelden.
Unser Lehrgang wird nur einmal im Jahr (März/April) angeboten. Der Termin für den Lehrgangsbeginn wird immer im September im neuen Terminkalender aufgenommen. Der Terminkalender wird spätestens Anfang Dezember auf der Website unter Termine veröffentlicht. Zudem wird die Veranstaltung in der Tagespresse beworben.
Auf der Startseite, unter Vorbereitung auf die Fischerprüfung, findest Du ein Kontaktformular. Dort können individuelle Fragen direkt mit dem Lehrgangsleiter abgesprochen werden.
Der Lehrgang dauert ca. 6 Wochen und ist in theoretische und praktische Blöcke aufgeteilt. Die genauen Termine für die einzelnen Blöcke werden in jedem Jahr individuell angepasst. In der Regel kann erst kurz vor Lehrgangsbeginn eine Terminübersicht veröffentlicht werden. Spätestens am INFO-Abend stehen die Termine fest. Pauschal kann aber schon mal gesagt werden, dass der Lehrgang mindestens an ein bis zwei Abenden in der Woche und am Samstagvormittag. (je ca. 2-3 Std.) stattfinden wird. Falls erforderlich, können die Termine auch flexibel angepasst werden.
FAQ - Campingurlaub?
Wir sind als Angelverein ausschließlich Pächter des Gewässers bzw. des Fischereirechts und betreiben keinen Campingplatz. Aus diesem Grund und natürlich aus allen sich daraus ergebenden Gründen können wir Anfragen dieser Art nur verneinen. Dies gilt für jede Art von Camping.
Bildquellen
- venhaus: copyright G. Rohe / ASV Rheine